Fassung 1.0, Stand 28.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge

(1) Diese Besonderen Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der DT PM GmbH für den Bezug des SaaS-Dienstes „DT-PM AI Sale Assistant for WooCommerce“ im Rahmen eines Abonnementvertrags.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Besonderen Bedingungen und den AGB gehen diese Besonderen Bedingungen vor, soweit sie eine ausdrückliche abweichende oder ergänzende Regelung für den SaaS-Dienst treffen. Im Übrigen gelten die AGB unverändert.

(3) § 10 dieser Besonderen Bedingungen (Haftung) gilt außerdem für den Bezug des Produkts „DT-PM Compliance for WooCommerce“, unabhängig davon, ob dieses als Einzel-Lizenz oder im Rahmen eines Abonnements bezogen wird.

(4) Vertragspartner für den DT-PM AI Sale Assistant ist ausschließlich der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der den Dienst für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwirbt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

§ 2 Vertragslaufzeit und Verlängerung

(1) Der Abonnementvertrag wird wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Abrechnung geschlossen; die gewählte Abrechnungsart ergibt sich aus der Bestellung.

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und verlängert sich automatisch um den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum, einen Monat oder ein Jahr, sofern er nicht nach § 3 gekündigt wird.

(3) Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

§ 3 Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von sieben Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die DT PM GmbH insbesondere vor, wenn sämtliche Zahlungsversuche nach § 5 Absatz 1 erfolglos bleiben oder der Kunde erheblich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt.

(3) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 4 Preise und Abrechnung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum ist im Voraus fällig.

(3) Für die Dauer eines ununterbrochen fortbestehenden Abonnements gilt der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis unverändert fort, auch wenn die DT PM GmbH die Preise für Neukunden zwischenzeitlich anpasst.

(4) Eine Preisänderung für ein bestehendes Abonnement erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden, insbesondere im Zusammenhang mit einem Wechsel des Tarifs oder einer Erweiterung des Leistungsumfangs.

§ 5 Fehlgeschlagene Abbuchung

(1) Scheitert die Abbuchung der fälligen Vergütung, unternimmt die DT PM GmbH bis zu drei automatisierte Zahlungsversuche.

(2) Der Zugang zum Dienst bleibt bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen, unabhängig davon, ob ein erneuter Zahlungsversuch gelingt.

(3) Bleiben alle Zahlungsversuche erfolglos, endet die Berechtigung zur Nutzung der kostenpflichtigen Tarifmerkmale mit Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums. Der Zugang zu den unentgeltlichen Grundfunktionen des Dienstes bleibt hiervon unberührt.

(4) Eine Rückstufung nach Absatz 3 wirkt nicht rückwirkend und begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung.

(5) Möchte der Kunde die kostenpflichtigen Tarifmerkmale nach einer Rückstufung wieder nutzen, ist ein erneuter Vertragsschluss mit gültigem Zahlungsmittel erforderlich.

§ 6 Lizenzumfang

(1) Die Nutzung des DT-PM AI Sale Assistant ist auf die im gebuchten Tarif angegebene Anzahl an Domains beschränkt (Plätze).

(2) Als Domain im Sinne dieser Bedingungen gilt die jeweilige Domain ohne vorangestelltes „www.“; eine Domain mit und ohne „www.“ belegt einen Platz. Jede Subdomain sowie jede Staging-, Test- oder Entwicklungsumgebung belegt einen eigenen zusätzlichen Platz.

(3) Der Kunde kann einen gebuchten Platz jederzeit auf eine andere Domain übertragen. Die Übertragung erfolgt über den Kundenbereich.

§ 7 Gesprächsguthaben

(1) Der gebuchte Tarif bestimmt den Leistungsumfang des Dienstes, insbesondere den Umfang des auswertbaren Produktkatalogs, die verfügbaren Funktionen und den Support. Ein monatliches Gesprächskontingent ist im Tarif nicht enthalten.

(2) Beratungsgespräche werden aus Gesprächsguthaben bestritten. Bei Vertragsschluss erhält der Kunde ein einmaliges Startguthaben in der in der Tarifbeschreibung angegebenen Höhe.

(3) Weiteres Gesprächsguthaben kann jederzeit als Einmalkauf erworben werden. Der Erwerb setzt ein laufendes Abonnement voraus.

(4) Hinterlegt der Kunde eigene Zugangsdaten nach § 8, werden die darüber geführten Gespräche nicht vom Gesprächsguthaben abgezogen.

(5) Ist kein nutzbares Gesprächsguthaben vorhanden, steht die Gesprächsfunktion bis zum Erwerb weiteren Guthabens nicht zur Verfügung. Die übrigen Funktionen des Dienstes bleiben nutzbar.

(6) Gesprächsguthaben verfällt zwölf Monate nach dem Kauf. Dies gilt unabhängig vom Fortbestand des Abonnements; endet der Vertrag vor Ablauf dieser Frist, bleibt vorhandenes Guthaben bis zu ihrem Ablauf nutzbar.

(7) Eine Barauszahlung oder Erstattung nicht verbrauchten Guthabens ist ausgeschlossen, außer im Fall eines wirksamen Widerrufs.

(8) Gesprächsguthaben ist nicht auf andere Kunden übertragbar.

§ 8 Eigene Zugangsdaten zu Diensten Dritter

(1) In den kostenpflichtigen Tarifen kann der Kunde eigene Zugangsdaten zu Diensten Dritter, insbesondere zu Anbietern von Sprachmodellen, hinterlegen.

(2) Für die Nutzung dieser Drittanbieterdienste gelten ausschließlich die Vertrags- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Die DT PM GmbH ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Kosten, Inhalte oder Änderungen der Drittanbieterdienste.

(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzung seiner eigenen Zugangsdaten sowie für die Einhaltung der Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters selbst verantwortlich.

(4) Die vom Kunden hinterlegten Zugangsdaten werden verschlüsselt gespeichert und ausschließlich zur Erbringung des vertraglich geschuldeten Dienstes verwendet.

(5) Sind hinterlegte Zugangsdaten ungültig oder nicht nutzbar, steht die Gesprächsfunktion bis zur Hinterlegung gültiger Zugangsdaten nicht zur Verfügung.

§ 9 Hinweis zu künstlicher Intelligenz

(1) Der DT-PM AI Sale Assistant nutzt Systeme der künstlichen Intelligenz im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689.

(2) Der Kunde ist als Betreiber des Online-Shops gegenüber seinen eigenen Endkunden verpflichtet, diese gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass sie mit einem KI-System interagieren, soweit dies nicht bereits offensichtlich ist.

(3) Die DT PM GmbH stellt hierfür die technischen Mittel zur Kennzeichnung bereit. Die Verantwortung für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht gegenüber den Endkunden liegt beim Kunden als Betreiber.

§ 10 Haftung

(1) Die Produkte der DT PM GmbH, insbesondere DT-PM Compliance, sind technische Hilfsmittel zur Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung rechtlicher Anforderungen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.

(2) Die DT PM GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der in den Produkten abgebildeten rechtlichen Anforderungen.

(3) Die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung und Konfiguration im eigenen Geschäftsbetrieb liegt beim Kunden. Bei rechtlichen Zweifelsfragen wird empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.

(4) Im Übrigen gilt die Haftungsregelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Änderungsprotokoll

FassungStandGültig bisAnlass
1.028.09.2026laufendErstfassung – Vorlage für die anwaltliche Prüfung, noch nicht geprüft.

Frühere Fassungen bleiben abrufbar. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Vertragsschluss galt.